Der aktuellen Diskussion ist zu entnehmen, dass die Anzahl der Abmahnungen von Facebook-Fanseiten, die kein leicht erkennbares und ebenso erreichbares Impressum beinhalten, zunimmt. In diesem Zusammenhang wird sich immer wieder auf das ca. ein Jahr alte Urteil des Landesgericht Aschaffenburg berufen. Um eine eventuelle Abmahnung möglichst zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, der eigenen Facebook-Fanseite einen deutlich erkennbaren, direkten Link zum Impressum Ihrer Internetseite hinzuzufügen. Dieser Link sollte am besten in der Info-Box der Facebookseite zu finden sein. Ist der Seiteninhaber der Facebookseite nicht die im entsprechenden Impressum genannte, juristische Person, dann müssen Sie noch einen weiteren Punkt beachten. In diesem Fall sollten Sie das Impressum Ihrer Website durch einen Zusatz in der Form "Dieses Impressum gilt auch für die Facebookseitehttp://www.facebook.com/networkteam" ergänzen. In Bezug auf die anfangs angesprochene, leichte Erreichbarkeit sei abschließend noch die sogenannte "Zwei-Klick-Regel" erwähnt. Das Impressum muss laut dieser "unmittelbar erreichbar" sein. So genüge es, wenn man von der Facebookseite aus mit maximal zwei Klicks auf der Impressumsseite lande. Wir geben Ihnen an dieser Stelle gerne diese Handlungsempfehlungen. Fügen aber hinzu, dass es sich hierbei um eventuell nicht hundertprozentig rechtlich korrekte Aussagen handelt. Um sich abzusichern, sollten Sie zusätzlich einen auf Internetrecht spezialisierten Anwalt oder anderen Experten zu Rate ziehen.